Alstom - Résistance - Widerstand
Mannheimer Morgen 7. 12. 2011 PDF Drucken E-Mail

Landesarbeitsgericht: Kündigung des Logistikunternehmens unwirksam

Rhenus unterliegt Betriebsrat

Von unserem Redaktionsmitglied Daniel Bernock

Mannheim. Die Erleichterung ist Sebastian C. anzusehen. Gerade hat ihm das Landesarbeitsgericht Recht gegeben und eine Kündigung von seinem Arbeitgeber Rhenus Logistics gegen ihn für unwirksam erklärt. „Ich war etwas nervös aber habe eigentlich mit diesem Urteil gerechnet”, sagt er vor dem Sitzungssaal. „Wir sind ja schließlich nicht in einer Bananenrepublik, wo Unternehmen mit ihren Mitarbeitern machen können, was sie wollen”.

Sein Mannheimer Arbeitgeber Rhenus Logistics hatte ihm vor über einem Jahr gekündigt – weil er aktiv für die Rechte seiner Kollegen gekämpft hat, sagt C. Rhenus hingegen begründet die Kündigung mit einer Arbeitsverweigerung von C. Seither ist er zwar noch im Betriebsrat, arbeitet jedoch nicht mehr bei dem Logistikunternehmen und kämpft um seinen Arbeitsplatz.

Der von Rhenus angegebene Kündigungsgrund hat dem Gericht allerdings nicht gereicht. Das Landesarbeitsgericht schließt sich damit der vorherigen Instanz an und weist die Berufung „auf Kosten der Beklagten zurück”.

Bei Rhenus ahnte man anscheinend schon die Niederlage, kein Unternehmensvertreter ist zu der Verkündung des Urteils erschienen. Dafür zeigen sich umso mehr Betriebsräte der Region solidarisch mit C. Nicht nur von Rhenus, auch von Alstom und Nora Systems sind Arbeitnehmervertreter im Landesarbeitsgericht erschienen.

„Der Druck auf aktive und damit für Unternehmen unbequeme Betriebsräte nimmt zu”, ist die einhellige Meinung der anwesenden Betriebsräte. „Vor allem prekär Beschäftigte wie Leiharbeiter sind eingeschüchtert und haben Angst, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen”, sagt Wolfgang Alles von Alstom.

Wie es nun für C. genau weiter geht, ist auch ihm noch nicht klar. Über seinen Anwalt werde er nun an Rhenus schreiben und „seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen”, sagt er. Er wolle endlich wieder zurück zu seinen Kollegen.

Hintergrund des Rechtsstreit ist ein Vorfall aus dem letzen Jahr: Wegen schlechter Luft in einer Lagerhalle öffnet C. ein Tor. Daraufhin erhält er eine Abmahnung und wird versetzt. Aus Gründen der Qualitätssicherung sei es verboten, die Tür zu öffnen, heißt es von Rhenus. Am neuen Arbeitsplatz durfte er dann nach eigener Aussage nur noch Kartons falten. Als er sich nach vier Monaten weigert, weiter die Arbeit zu verrichten, erhält er die Kündigung.

Mannheimer Morgen
7. Dezember 2011

 
Mannheimer Morgen 30. 11. 2011 PDF Drucken E-Mail
Justiz: Arbeitsgericht prüft Rechtmäßigkeit der Kündigungen

Ex-Betriebsrat klagt gegen Rhenus

Von unserem Redaktionsmitglied Corina Merkel

Mannheim. So viele Betriebsräte aus Mannheim kommen selten zusammen. Am gestrigen Nachmittag wollten sie Solidarität zeigen. Der Grund: Ein Kollege von ihnen, Sebastian Cano-Otera, klagt seit mehreren Monaten gegen seinen Arbeitgeber, das Logistikunternehmen Rhenus in Mannheim. Mehrere Arbeitnehmervertreter vermuten, dass die Geschäftsleitung den aktiven Betriebsrat schon länger auf dem Kicker hat.

Cano-Otera arbeitet bereits seit einigen Jahren bei Rhenus. Eingestellt wurde er als Lagerarbeiter und Kommissionierer. „Diesen Beruf würde ich gerne auch weiter ausüben”, sagt er. Doch so einfach ist das nicht. Mehrere Verhandlungen zwischen Rhenus und Cano-Otera hat es mittlerweile vor dem Arbeitsgericht in Mannheim gegeben. Gestritten haben sie über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung – bislang ohne Ergebnis. Und auch bei der gestrigen Verhandlung kam es zu keiner Einigung.

Der Rechtsstreit begann Ende des Jahres 2010. Damals baute Cano-Otera – aktives Betriebsratsmitglied – mit dem Stapler einen Unfall in einer Lagerhalle des Unternehmens. Es war nicht seine Schuld, behauptete Cano-Otera. War es doch, behauptete das Unternehmen. Danach wollte die Geschäftsführung dem Angestellten das erste Mal außerordentlich kündigen. Dagegen klagte Cano-Otera – und bekam Recht. Die Kündigung wurde vom Arbeitsgericht in erster Instanz für ungültig erklärt. Bestimmte Formalitäten seien nicht eingehalten worden, lautete die Begründung.

Cano-Otera wurde daraufhin wieder eingestellt, durfte weiter im Lager arbeiten. Doch damit war die Angelegenheit nicht erledigt. Der zweite Vorfall ereignete sich 2011: In einer Lagerhalle für Lebensmittel öffnete Cano-Otera ein Tor, um frische Luft hereinzulassen. Das war im Hochsommer. Nach Angaben Cano-Oteras sei es in der Halle sehr heiß gewesen. Der Betriebsleiter erteilte dem Arbeitnehmer eine Abmahnung. In dieser Halle sei es aus Gründen der Qualitätssicherung verboten, die Tür zu öffnen, lautete die Begründung des Unternehmens.

Am nächsten Tag wurde Cano-Otera versetzt – von der Lagerhalle in eine Abteilung für Konfektionierungsarbeiten. Vorher habe er jahrelang als Kommissionierer und Lagerarbeiter gearbeitet, sagt Cano-Otera. Dabei habe er Verantwortung getragen. „Nachdem ich die Abmahnung bekommen hatte, durfte ich ab dem darauffolgenden Tag nur noch Kartons falten.” Vier Monate lang hat er diese Arbeit nun verrichtet – und sich dann Ende November geweigert. Daraufhin wurde ihm wiederholt gekündigt. Zu einer Einigung erklärte sich Rhenus ausdrücklich bereit, Cano-Otera lehnte dies aber ab. Die vorsitzende Richterin Witte prüft diese Vorfälle nun erneut und wird das Urteil kommende Woche am 6. Dezember verkünden.

Mannheimer Morgen
30. November 2011

 
Das Alstom-Lied mit dem Alstom-Chor

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Foto: Lutz Walzel